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Voraussetzung für die Mitgliedschaft im A-Chor des Christianeums ist die Einhaltung folgender Regeln:

 

1) Anwesenheit

- Nur wer mit probt, kann auch mit aufführen und mit reisen. Zu häufiges Fehlen führt zum Ausschluss aus dem Chor.

- Wer nicht zu einer Probe erscheinen kann, legt binnen einer Woche nach der Probe eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung in das Chorfach im Sekretariat. Hierbei ist es wichtig, dass der Name und die Klasse sowie das Datum des zu entschuldigenden Termins deutlich zu erkennen sind. Bitte keine Entschuldigungen per Mail schicken!

- Die Probe beginnt pünktlich um 18:00 Uhr - zu diesem Zeitpunkt müssen alle vorbereitet auf ihrem Platz sein.

2) Materialien

- Jedes Mitglied des A-Chores führt eine mit dem eigenen Namen versehene schwarze Chormappe, die zu jeder Probe mitgebracht wird. Diese Chormappe enthält eine ausreichende Anzahl von Klarsichthüllen, in die die Noten einsortiert werden.

- Desweiteren gehört ein Bleistift zu den mitzubringenden Utensilien.

3) Regeln und Verbote

- Während der Probe wird nicht geredet. Insbesondere während der Phasen, in denen man selbst keine konkrete Aufgabe hat, wird absolute Stille erwartet.

- Essen ist im Probenraum strikt verboten. Hierzu zählt auch das Kauen von Kaugummis sowie das Lutschen von Hustenbonbons.

- Der Verstoß gegen diese Regeln kann zum Probenausschluss führen. Dieser ist mit dem Eintrag auf "der Liste" verbunden. Wer ein zweites Mal auf "der Liste" eingetragen wird, muss den A-Chor verlassen.

- Die Verwendung elektronischer Geräte in den Proben führt zum direkten Ausschluss aus dem Chor!

- Der Gang zur Toillette erfolgt bitte nicht während der Probenzeit sondern davor, in der Pause oder nach der Probe.

- Sollte ein Unwohlsein während einer Probe oder Aufführung eintreten (z.B. Kreislaufprobleme), so gehen bitte die Nachbarinnen oder Nachbarn mit der betroffenen Person in einen benachbarten Raum und versorgen diese (ggf. hinlegen, wärmen, mit Wasser versorgen, Eltern informieren).

4) Vorsingen

- Alle Schülerinnen und Schüler müssen, bevor sie in den Chor aufgenommen werden, beim Chorleiter vorsingen.

- Weitere Vorsingen können in Form von Repertoire-Abfragen im Verlauf des Schuljahres erfolgen.

- Der fehlende Nachweis der geforderten Fähigkeiten führt zum Ausschluss aus dem Chor.

- Schülerinnen und Schüler der Studienstufe, die den Chor als "musikpraktischen Kurs" belegt haben, und Schülerinnen der Mittelstufe, die den Chor als musikpraktischen Kurs werten lassen wollen, müssen zudem ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einem individuellen Vorsingen unter Beweis stellen.

- Schülerinnen und Schüler, die beim Zensurenvorsingen so große Mängel zeigen, dass die Töne nicht adäquat getroffen werden, müssen leider zum nächstmöglichen Zeitpunkt den A-Chor verlassen und ggf. einen anderen Kurs belegen.

Beim Zensurenvorsingen in der Studienstufe werden folgende Aspekte bewertet:

  1. (Noten-)Textsicherheit
  2. „Gesangstechnik“ (Atmung, Haltung, etc.)

Wer die Note „gut“ erreichen will, muss die Töne richtig treffen und eine „saubere“ Gesangstechnik präsentieren. Er/Sie darf jedoch mit weiteren Personen (die gleiche Stimme) gemeinsam singen.

Zum Erreichen der Note „sehr gut“ muss die eigene Stimme allein gegen eine andere Stimme gehalten werden und zudem müssen ggf. Passagen/Intervalle, die vom Chorleiter vorgesungen werden, sauber nachgesungen werden.

Zum Erreichen der Note "ausreichend" müssen die in den Proben eingeübte Singetechnik (Stand, Atmung, "Stütze") sowie der Text der zu präsentierenden Stücke nachvollziehbar präsentiert werden.

Die Zeugniszensur setzt sich zusammen aus der Zensur des Vorsingens (30%) und der "Laufenden Kursarbeit" (70%), die sich an der Zensur des Vorsingens orientiert. In die "Laufende Kursarbeit" zählt die (intensive und qualitativ beurteilte) Mitarbeit in den Proben und das allgemeine Engagement über die reine Probenarbeit hinaus. Es wird erwartet, dass mindestens ein "Dienst" für die Gemeinschaft übernommen wird. Dienste werden - je nach Aufwand - auch unterschiedlich gewertet. Es wird vorausgesetzt, dass die oben aufgeführten Regeln und Normen zu jeder Zeit eingehalten werden.

 

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